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   BGH, 13.05.1992 - VIII ZR 154/91   

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https://dejure.org/1992,3584
BGH, 13.05.1992 - VIII ZR 154/91 (https://dejure.org/1992,3584)
BGH, Entscheidung vom 13.05.1992 - VIII ZR 154/91 (https://dejure.org/1992,3584)
BGH, Entscheidung vom 13. Mai 1992 - VIII ZR 154/91 (https://dejure.org/1992,3584)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte - Gerichtsstand des Erfüllungsortes für Entgeltansprüche aus der Herstellung und Lieferung von Waren - Stillschweigender Ausschluss der Anwendung des Einheitlichen Kaufgesetzes

  • Europäischer Gerichtshof PDF

    Bestimmung des Gerichtsstands des Erfüllungsortes nach Einheitlichem Kaufrecht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 2428
  • EuZW 1992, 518
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.04.1979 - VIII ZR 199/78

    Einheitliches Kaufgesetz und Vertragshändlervertrag internationale Zuständigkeit

    Auszug aus BGH, 13.05.1992 - VIII ZR 154/91
    Selbst wenn, wozu das Berufungsurteil keine zweifelsfreien Feststellungen enthält, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Klägerin in die jeweiligen Verträge einbezogen worden wären, könnte ihnen unter dem in Rede stehenden Gesichtspunkt schon deswegen kein Ausschluß des Einheitlichen Kaufgesetzes entnommen werden, weil sie in ihrer Ausgestaltung teilweise - wie z.B. bei der grundsätzlichen Beschränkung der Gewährleistung auf Nachbesserung oder Nachlieferung in Abschnitt IX - von den in den §§ 433 ff BGB getroffenen Regelungen entscheidend abweichen (vgl. BGHZ 74, 136, 140 f).

    Anders als nach der im Bürgerlichen Gesetzbuch getroffenen Regelung (vgl. § 270 Abs. 4 BGB) ist nach Art. 59 Abs. 1 EKG der Zahlungsort zugleich Erfüllungsort (BGHZ 74, 136, 141).

  • EuGH, 06.10.1976 - 12/76

    Industrie tessili italiana / Dunlop AG

    Auszug aus BGH, 13.05.1992 - VIII ZR 154/91
    Wo zu erfüllen ist, richtet sich nach dem materiellen Recht, das nach der Kollisionsnorm des mit dem Rechtsstreit befaßten Gerichts maßgebend ist (EuGH, Urteil vom 6. Oktober 1976 - Rs 12/76 = NJW 1977, 491).
  • EuGH, 17.01.1980 - 56/79

    Zelger / Salinitri

    Auszug aus BGH, 13.05.1992 - VIII ZR 154/91
    Bei dieser Sach- und Rechtslage kommt es auf die vom Berufungsgericht nicht bedenkenfrei verneinte Frage, ob - bei Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Klägerin - die Parteien in Abschnitt XIV der Bedingungen wirksam Hildesheim als Erfüllungsort vereinbart haben (vgl. dazu EuGH, Urteil vom 17. Januar 1980 - Rs 56/79 = WM 1980, 720 und Schütze in WM 1980, 723), nicht mehr an.
  • BGH, 04.12.1985 - VIII ZR 17/85

    Anwendung des Einheitlichen Kaufgesetzes

    Auszug aus BGH, 13.05.1992 - VIII ZR 154/91
    Der Ausschlußwille muß hinreichend deutlich zum Ausdruck kommen (BGHZ 96, 313, 319 m.w.Nachw.).
  • BGH, 11.12.1996 - VIII ZR 154/95

    Rechtsschutzinteresse für eine negative Feststellungsklage im Hinblick auf eine

    Maßgebend ist dabei die primäre Hauptleistung, die den Gegenstand der Klage bildet, hier die Lieferpflicht der Klägerin (BGH, Urteil vom 13. Mai 1992 - VIII ZR 154/91 = EuZW 1992, 518 = WM 1992, 1297, 1344 unter II 2; BGH, Beschluß vom 28. März 1996 - III ZR 95/95 = NJW 1996, 1819 unter 2 c).
  • BGH, 09.03.1994 - VIII ZR 185/92

    Internationale Gerichtsstandsvereinbarung

    Nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats ergibt sich - vorbehaltlich der noch ausstehenden Entscheidung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften über die ihm mit Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 26. März 1992 (VII ZR 258/91 = WM 1992, 1715) vorgelegten Fragen - aus Art. 59 Abs. 1 Halbs. 1 EKG, daß der Kaufpreisanspruch aus dem streitgegenständlichen Vertrag am Sitz der Klägerin als Verkäuferin, also in D. zu erfüllen gewesen wäre; anders als nach der im Bürgerlichen Gesetzbuch getroffenen Regelung (vgl. § 270 Abs. 4 BGB) ist nach Art. 59 Abs. 1 EKG der Zahlungsort zugleich Erfüllungsort (BGHZ 74, 136, 141; Senatsurteil vom 13. Mai 1992 - VIII ZR 154/91 = NJW 1992, 2428).
  • BAG, 20.08.2003 - 5 AZR 45/03

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte

    Art. 5 Nr. 1 1. Alt. LugÜ bezieht sich nur auf die Pflicht, die den Gegenstand der Klage bildet und nicht auf jede beliebige aus dem Vertrag sich ergebende Verpflichtung (ebenso zum EuGVÜ EuGH 6. Oktober 1976 - Rs 14/76 - NJW 1977, 490; 15. Januar 1987 - Rs 266/85 - EuGHE I 1987, 239; ebenso BGH 13. Mai 1992 - VIII ZR 154/91 - NJW 1992, 2428; 12. Mai 1993 - VIII ZR 110/92 - NJW 1993, 2753).
  • OLG Stuttgart, 24.06.2009 - 3 U 3/09

    Maklervertrag: Kausalitätsvermutung bei Nachweis einer Gelegenheit zum Abschluss

    Denn dieses schafft keine Rechtskraft für den Grund des Leistungsanspruchs (BGH NJW 1992, 2428; Zöller/Vollkommer, 27. Aufl. 2009, § 322 ZPO Rn. 13).
  • OLG Saarbrücken, 30.05.2011 - 4 Sch 3/10

    Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruchs: Inlandsrechtsprechung

    Liegt der Fall so, lässt die Vereinbarung eines von der Niederlassung des Verkäufers abweichenden Ablieferungsortes den gesetzlichen Leistungsort unberührt, wobei die Rechtsprechung, wenn das CISG anzuwenden ist, einen einheitlichen Leistungsort an der Niederlassung des Verkäufers annimmt (BGH NJW 1992, 2428; Palandt-Grüneberg, BGB, 70. Aufl. Rn. 1,10, 15 zu § 269 mwNw).
  • OLG Stuttgart, 28.02.2000 - 5 U 118/99

    Internationale Zuständigkeit, Einschaltung von ausländischem HV, ausländische

    Der im Landgerichtsbezirk Heilbronn gelegene Sitz der Klägerin in B./ Deutschland ist gemäß Art. 57 Abs. 1 a CISG Erfüllungsort für die Zahlungspflicht der beklagten Käuferin (vgl. EuGH NJW 1995, 183; BGH NJW 1992, 2428).
  • BGH, 30.01.1995 - VIII ZR 72/94

    Fehlerhaftigkeit eines Berufungsurteils ohne Tatbestand

    Bei der erneuten Entscheidung wird das Berufungsgericht zu beachten haben, daß ihm in vorliegender Sache durch das Revisionsurteil des erkennenden Senats vom 13. Mai 1992 (VIII ZR 154/91) aufgegeben worden ist, auch über die Kosten des damaligen Revisionsverfahrens zu befinden, was es in dem hier angefochtenen Urteil unterlassen hat.
  • AG Neuss, 05.01.2006 - 70 C 4249/05

    Anspruch auf Schadensersatz wegen eines Verkehrsunfalls; Unabwendbarkeit eines

    Denn wenn durch ein substantiiertes Bestreiten des Gegners nicht mehr entschieden werden kann, ob und inwieweit die gesetzlichen Voraussetzungen für das bestehen des Anspruchs vorliegen, dann muss der Darlegungspflichtige nähere Einzelheiten vortragen (BGH NJW 1992, 2428; BGH NJW-RR 1992, 278; Musielak, ZPO, 4. Aufl., § 138 Rn. 10).
  • LG Koblenz, 30.09.2008 - 1 O 191/08
    Wo diese zu erfüllen ist, ist nach der lex causae zu entscheiden; maßgebend ist also das Recht, das nach den Kollisionsnormen des mit dem Rechtsstreit befassten Gerichts maßgebend ist (vgl. EuGH, NJW 1977, 491; BGH, NJW 1992, 2428, 2429; 1994, 2699, 2700; 1997, 870, 871; Staudinger-Hausmann, BGB, 13. Bearb. 2002, Anh. II zu Art. 27-37 EGBGB Rdnr. 65).
  • LG Ellwangen/Jagst, 24.02.2003 - 10 O 87/01

    Die Rügefrist aus Art 39 Abs. 1 CISG beträgt in Anbetracht der unterschiedlichen

    Das CISG ist geltendes deutsches Recht (BGH NJW 1992, 2428).
  • OLG Hamm, 25.11.1992 - 11 U 92/92

    Rechtswahl bei einem Vertrag zwischen einem deutschen Hersteller und einem

  • OLG Düsseldorf, 19.06.2002 - 15 U 211/01
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